Schalltechnische Untersuchungen von A-Z

Lärm kann die Lebensqualität massiv einschränken und sogar krank machen. Deswegen hat der Gesetzgeber einen gesetzlichen Anspruch auf Lärmschutz verankert. Ob entlang von Verkehrswegen, in Wohngebieten, Mischgebieten oder Gewerbegebieten, überall gilt: „Bitte so leise wie möglich“. Wir begleiten Gemeinden und Behörden dabei, die richtigen Maßnahmen zu treffen, um die Lärm-Immission zu reduzieren oder schon bei der Planung so gering wie möglich zu halten bzw. die Grenzwerte einzuhalten. Wir decken das gesamte Spektrum an den relevanten schalltechnischen Untersuchungen für Verkehrswege ab und stehen Ihnen auch darüber hinaus als versierter Experte in Sachen Lärmschutz bei allen Fragen und Herausforderungen zur Seite.

Lärmvorsorge / Lärmsanierung

Die Lärmbelastung, die von Verkehrswegen ausgeht, ist enorm hoch und betrifft einen nicht zu unterschätzenden Anteil der Bevölkerung. Deswegen kommt dem Lärmschutz bei Straßenplanung und Straßenbau eine immer wichtigere Rolle zu. Die gesetzlichen Regelungen sind im Bundes-Immissionsschutzgesetz und der Verkehrslärmschutzverordnung festgeschrieben. Dabei sind die Immissionsgrenzwerte nach der Gebietsnutzung gestaffelt.

Während beim Straßenneubau Werkzeuge der Lärmvorsorge zum Einsatz kommen, kommt bei bestehenden Fernstraßen eine Lärmsanierung  in Frage.   

Lärmtechnische Beurteilung für Bebauungspläne nach DIN 18005

Zu unserem Leistungsspektrum auf dem Gebiet Lärmschutz zählt auch die für die Bauleitplanung benötigte normgerechte lärmtechnische Beurteilung. Bei der städtebaulichen Planung muss die Norm DIN 18005 beachtet werden, die Hinweise zur Berücksichtigung des Schallschutzes bei der städtebaulichen Planung gibt.

Für geplante Wohngebiete ist die Lärmsituation zu ermitteln und gegebenenfalls sind aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen zu dimensionieren. Hierbei ist die Einstufung in Lärmpegelbereiche nach DIN 4109-1 hilfreich.

Ist ein Industrie- oder Gewerbebiet in Planung, hat die Gemeinde dafür Sorge zu tragen, dass die Immissionsrichtwerte nicht bereits durch Anlagen ausgeschöpft werden, die nur einen Teil des Gebietes einnehmen. Doch zum Zeitpunkt der Planung von Gewerbe- oder Industriegebieten gibt es meist noch keine konkreten Erkenntnisse über die Anlagen, die später zum Einsatz kommen und den Lärm, die sie emittieren werden. Die Norm gibt konkrete Hinweise, wie sich dennoch durch eine lärmbewusste Planung schalltechnische Konflikte zwischen dem geplanten Gewerbe und einer schutzwürdigen Wohnbebauung vermeiden lassen.

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