Weitblickend und ganzheitlich geplante Bebauung

Gemeinden genießen im Zuge des kommunalen Selbstverwaltungsrechtes die Planungshoheit über ihren Grund und Boden. Das geht mit einer großen Verantwortung einher. Mit der Bauleitplanung werden die Bodennutzung und die städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde planerisch gesteuert und sinnvoll gestaltet. Viele verschiedene Anforderungen müssen hier in Einklang gebracht werden: soziale und wirtschaftliche Aspekte, Umweltschutz und Klimaschutz, Pflege des Orts- und Landschaftsbildes wie auch eine sozialgerechte Bodennutzung.

Bei der Erstellung und Änderung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen) sind wir als bewährte und versierte Partner an der Seite von Gemeinden. Im Zuge dieser Planaufstellungen ist nicht selten auch die Erstellung verschiedenster Fachgutachten zu koordinieren und mit dem Verfahrensträger und den Fachbehörden abzustimmen. Darüber hinaus übernehmen wir die Durchführung der formellen Verfahren, der Beteiligungen von Öffentlichkeit und Fachbehörden sowie Informationsveranstaltungen und Präsentationen.

Änderung von Flächennutzungsplänen

Als Basis für die Entwicklung von Bebauungsplänen dient der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan). Neben der grundsätzlichen Aufstellung und Fortschreibung dieser Planungsbasis sind immer wieder punktuelle Änderungen und Anpassungen in kleinerem Umfang erforderlich, denen wir uns gerne widmen. 

Städtebauliche Rahmenpläne / Entwicklungskonzepte

Mit dem städtebaulichen Rahmenplan entwickeln wir Raumkonzepte in der Maßstabsebene zwischen Flächennutzungsplan und Bebauungsplan. Diese dienen der Variantenuntersuchung oder langfristigen Überlegungen für eine Gebietsentwicklung, die dann abschnittsweise umgesetzt wird.  

Erstellung von Bebauungsplänen / städtebaulichen Satzungen

Wir erarbeiten Bebauungspläne und Satzungen für verschiedenste Nutzungen, von Wohnbaugebieten über Gewerbe- und Sondergebieten bis hin zu projektbezogenen Festsetzungen und planfeststellungsersetzenden Bebauungsplänen z.B. für klassifizierte Straßen. Wir führen durch alle Verfahrensarten und -stufen bis zur Planreife bzw. zum Inkrafttreten der Bebauungspläne.   

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