Baugebiet „Krummacker“ Gemeinde Willstätt
- Auftraggeber: Gemeinde Willstätt
- Ingenieurleistung: städtebaulicher Rahmenplan, zwei Bebauungspläne, Änderung Flächennutzungsplan
- Planung: 2020 – dato
- Geltungsbereich Rahmenplan: 10,3 ha
Beschreibung
Der vorliegende Flächennutzungsplan stammt aus dem Jahr 2005 und wurde am 09.09.2005 vom Landratsamt Ortenaukreis genehmigt. Die seinerzeit festgelegten Flächen basierten auf einem städtebaulichen Rahmenplan aus dem Jahr 2000. Dieser beinhalteten für den südlichen Bereich eine Entwicklung von Gewerbe- und Wohnbauflächen, im nördlichen Teilbereich sollte die landwirtschaftliche Nutzung der Bestandsflächen erhalten bleiben, was perspektivisch im direkten Zusammenspiel der unterschiedlichen Nutzungen nicht immer konfliktfrei von Statten geht.
Das zwischenzeitlich stärker werdende Bewusstsein für einen schonenden Umgang mit Grund und Boden und die nicht nachlassende Nachfrage nach Wohnbauflächen hat dazu geführt, dass sich die Gemeinde mit Überlegungen für eine Gesamtentwicklung der Fläche getragen hat. Die Bodenneuversiegelung ist an dieser Stelle zwar nicht geringer als an anderer Stelle, jedoch können durch die Entwicklung der, durch die allseitig angrenzende, bereits vorhandene Bebauung vorgeschädigten und konfliktbehafteten Fläche, die Inanspruchnahme zusammenhängender wertvoller landwirtschaftlicher Flächen am Ortsrand minimiert werden. Deshalb wurde 2019 ein Rahmenplan für die Gesamtflächenentwicklung aufgestellt, der als Basis für die bedarfsorientierte Entwicklung von Teilbereichen dient.